Grundwissen

Was Sie über Pferdehaltung wissen sollten

Nachdem bereits 1995 die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesetzpunkten vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erlassen worden waren, kam es 2009 zu einer Neuauflage. Anders als bei anderen Tierarten, z. B. Schwein und Rind, gibt es beim Pferd keine Verordnungen oder Gesetze, die die Haltung der Tiere regeln.

Die Leitlinien sind für jeden Pferdehalter eine wichtige Lektüre, sind dort doch viele Ausführungshinweise und Maße für Boxen, Gruppen-  sowie Weidehaltung und allgemeine Haltungsbedingungen vermerkt. Der folgende Artikel bezieht sich im Wesentlichen auf die o. g. Leitlinien.

Die Grundlagen für diese Leitlinien finden sich im Tierschutzgesetz. Unter § 2 ist vermerkt:

„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“

Pferde leben in der Natur in Gruppen. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Haltung unter heutigen Gesichtspunkten sind zumindest Hör-, Sicht- und Geruchskontakt zu Artgenossen. Besonders Fohlen und Jungpferde müssen in der Gruppe gehalten werden, um ihre Entwicklung nicht zu beeinträchtigen.

Um das Pferd gesund zu erhalten, ist tägliche Bewegung notwendig. Dadurch werden u. a. Stoffwechsel und Lungentätigkeit angeregt, Sehnen und Bänder gefestigt. Neben der Bewegung durch das Reiten/Fahren etc. soll den Pferden auch freie Bewegung angeboten werden, z. B. über die Weide oder einen Auslauf. Gerade Zuchtstuten und Jungpferden sollte möglichst täglich freier Auslauf gewährt werden.

Beim Bau von Boxen etc. ist daran zu denken, dass Pferde sich zum Schlafen gern in Seitenlage ablegen. Bei der Gruppenhaltung ist es daher notwendig, so viel Platz zu schaffen, dass alle Tiere, auch die rangniederen, sich gleichzeitig niederlegen können.

Unter natürlichen Gegebenheiten nehmen Pferde sehr häufig über mehrere Stunden am Tag verteilt kleine Portionen an Futter auf. Die Grundlage der Fütterung besteht aus rohfaser- und strukturreichem Grundfutter, z. B. Heu oder Heulage (Gärheu) in Verbindung mit Stroh. Grundfutter kann u. U. auch ad libitum angeboten werden. Neben der Versorgung mit Nährstoffen ist die Futteraufnahme heutzutage ebenso wichtig für die Beschäftigung der Pferde. Bei der Heuaufnahme rechnet man 30 bis 40 Minuten für die Aufnahme von einem Kilogramm Heu.

Leistungspferden wird häufig Kraftfutter angeboten. Dieses sollte zumindest zweimal täglich gereicht werden, bei höheren Mengen auch drei- oder sogar viermal am Tag. Die Wasserversorgung wird meistens über Selbsttränken oder Tröge gewährleistet. Das Wasser muss in ausreichender Menge und sauber zur Verfügung stehen. Das Pflegen der Pferde durch den Menschen ersetzt häufig die gegenseitige Fellpflege durch die Pferde selbst. Dabei wird Vertrauen zum Pferd aufgebaut und die sozialen Kontakte werden gefördert. Die Beschäftigung mit Fohlen und Jungpferden ist besonders wichtig, da hierdurch das Vertrauen des Pferdes zum Menschen hin geprägt wird.

Ob sich die Pferde wohl fühlen und gesund sind, muss täglich überprüft werden. Bei erkrankten Pferden ist ein Tierarzt zu Rate zu ziehen. Für die Gesunderhaltung gehören ebenfalls Wurmkuren und Impfungen (insbesondere gegen Tetanus), die mit dem Tierarzt abzustimmen sind. Auch die Kontrolle der Zähne sollte mind. einmal pro Jahr erfolgen.

Bei der Weidehaltung muss den Pferden ein Witterungsschutz geboten werden, wenn sie über eine längere Zeit oder während des gesamten Jahres dort gehalten werden. Dieser Witterungsschutz kann z. B. aus einer Baum- oder Buschgruppe bestehen oder durch ein Gebäude gewährleistet sein. Der Platz sollte so groß sein, dass sich alle Tiere, besonders auch die rangniederen, gleichzeitig dort aufhalten können. In Bezug auf die Gebäudeerstellung ist zu beachten, dass dort auch das Baurecht Anwendung findet. Es ist nur Landwirten erlaubt, im sogenannten Außenbereich zu bauen. Diese Vorschrift bezieht sich z. B. auch auf den Zaunbau. Baumaßnahmen sind mit der Gemeinde bzw. dem örtlichen Landkreis im Vorfeld abzuklären.

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