8. Veranstaltungen

Veranstaltungen, bei denen Pferde aus unterschiedlichen Ställen, verschiedenen Regionen und Kreisen zusammen treffen, stellen ein besonderes Risiko für die Verbreitung ansteckender Krankheiten dar.

Grundsätzlich ist Pferden, die an einer ansteckenden Krankheit leiden oder die sich in Gesundheitsbeobachtung befinden, eine Teilnahme an Pferdeleistungsschauen untersagt (LPO § 66, 6.6). Kommt es zum Ausbruch einer ansteckenden Erkrankung (z. B. Druse oder Herpes) dürfen neben den betroffenen Pferden auch die übrigen Pferde des Betriebes zu keinem Turnier oder einer ähnlichen Veranstaltung gebracht werden. Diese Maßnahme kann teilweise auf Unmut stoßen, ist aber essentiell, um eine Weiterverbreitung der ansteckenden Krankheit zu verhindern. Auch wenn ein Pferd augenscheinlich gesund erscheint, kann es dennoch den ansteckenden Keim in sich tragen und ihn, auf direktem oder indirektem Wege, auf die übrigen Pferde des Turnieres übertragen. Bevor der Tierarzt Entwarnung gibt, dass alle Pferde des Stalls wieder gesund sind, sollte also zum Wohle und der Gesundheit aller Pferde auf Turnierstarts und ähnliches verzichtet werden.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es auf Veranstaltungen zur Verbreitung von Krankheitserregern kommen. Um dieses Risiko möglichst gering zu halten, tragen sowohl die Teilnehmer wie auch der Veranstalter zusammen mit seinem Team, eine große Verantwortung.

Bevor es zum Turnier oder zu einer ähnlichen Veranstaltung losgeht, empfiehlt es sich für jeden Reiter, die Fragen der folgenden Checkliste durchzugehen:

  • Werden Pferde im Rahmen der Veranstaltung aufgestallt, ob in Stallzelten oder in festen Stallgebäuden, sollten diese vor der Ankunft und nach dem Verlassen der Pferde gereinigt und desinfiziert werden. Insbesondere in Stallzelten werden viele verschiede Pferde aus unterschiedlichen Regionen oder sogar Ländern beherbergt. Krankheitserreger können beispielsweise über anhaftenden Kot oder Nasenausfluss von Pferd zu Pferd übertragen werden.
  • Grundsätzlich können im Mist Erreger ansteckender Krankheiten vorhanden sein, die von erkrankten Pferden ausgeschieden wurden. Es empfiehlt sich daher, das Abfegen der Anhänger auf dem Parkplatz zu verbieten, um eine Verteilung des Mistes, und damit auch der Krankheitserreger, zu verhindern. Wird vom Veranstalter ein Bereich zum Sammeln des Mistes, wie es beim Vorhandensein von Stallzelten auch üblich ist, bereitgestellt, sollte dieser so gelegen sein, dass der Personenund Pferdeverkehr auf dem Turnier nicht daran vorbei führt.
  • In bestimmten Bereichen des Turnierplatzes spielt die Möglichkeit der indirekten Krankheitsübertragung eine besonders wichtige Rolle. Dazu gehört beispielsweise, falls vorhanden, die Waschbox oder -ecke. Pferde sollten Wände hier nicht berühren und Äppel sind sofort zu entfernen. Auch kann eine Desinfektion nach Abschluss des Turniertages helfen, die Verbreitung von Keimen zu verhindern.
  • Auch gilt es, auf dem Turnierplatz Bereiche festzulegen, zu denen Besucher keinen Zugang haben. Hierzu gehören Stallungen oder der Parkplatz, auf dem Gespanne oder Transporter parken. Ebenso sollte das Streicheln oder Füttern der Pferde nicht erlaubt sein. Diese Maßnahmen helfen, dass Krankheitserreger nicht über den Menschen von einem auf ein anderes Pferd übertragen werden. Für Hunde sollte auf dem Turnierplatz ein Leinenzwang herrschen, da auch sie z. B. über die Pfoten oder das Fell Krankheitserreger von einem Pferd zum anderen tragen können. Mit Hilfe von Schildern können auf dem Turnierplatz Zugangsbeschränkungen, die Anleinpflicht für Hunde oder das für Besucher geltende Fütterungsverbot kenntlich gemacht werden.

Eine schwierige Problematik, mit der Turnierreiter und Veranstalter oftmals konfrontiert sind, ist der Umgang mit ansteckenden Krankheiten wie Herpes und Druse. Im Falle von Herpes und Druse gibt es keine gesetzlichen Regelungen, wie im Falle eines Ausbruchs gehandelt werden sollte.

Kursieren ansteckende Krankheiten, muss der Veranstalter die schwierige Frage abwägen, ob das geplante Turnier abgesagt werden sollte oder weiter stattfinden kann.

Sind Pferde auf der Anlange, auf der die Veranstaltung stattfinden soll oder in der direkten und unmittelbaren Umgebung von einer ansteckenden Krankheit betroffen, ist es empfehlenswert, die Veranstaltung abzusagen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Auch wenn mit der Absage die oftmals mehrere Monate andauernden Vorbereitungen und große Mühen hinfällig werden, ist eine solche Absage notwendig, um die Gesundheit aller Pferde zu schützen.

Sind in der gesamten Region in einiger Entfernung zum Ort der geplanten Veranstaltung, lediglich einige wenige Fälle einer ansteckenden Krankheit aufgetreten, kann die Veranstaltung in der Regel weiterhin stattfinden. Werden in dem von der ansteckenden Krankheit betroffenen Pferdebetrieb Hygienemaßnahmen getroffen und eine Quarantäne, bei der kein Pferd den betroffenen Betrieb verlässt und auch kein weiteres Pferd hinzukommt, eingehalten, ist das Risiko einer weiteren Verbreitung der Krankheit als eher gering einzuschätzen.

Gleichzeitig kann es aber hilfreich sein, von Seiten des Veranstalters ein tierärztliches Gesundheitszeugnis für jedes teilnehmende Pferd zu verlangen. Das Gesundheitszeugnis des Pferdes wird zeitnah vor der Veranstaltung (idealerweise innerhalb von 48 Stunden) nach der Untersuchung des Pferdes durch den Tierarzt ausgestellt. In dem Zeugnis attestiert der Tierarzt, dass das Pferd zum Zeitpunkt der Untersuchung frei von feststellbaren Krankheitsanzeichen war. Alternativ kann auch eine Erklärung des Reiters zum Gesundheitsstatus des Pferdes und des Herkunftsstalls durch den Veranstalter verlangt werden. Durch die Pflicht eines solchen Dokuments wird nicht nur die Aufmerksamkeit des Reiters verstärkt auf den Gesundheitsstatus des Pferdes gelenkt, sondern gleichzeitig auch darauf hingewiesen, dass nur gesunde Pferde aus unauffälligen Reitställen an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass die genannten Maßnahmen keinen sicheren Schutz vor der ansteckenden Krankheit erzielen können, da augenscheinlich gesunde Pferde den Keim in sich tragen und unter den übrigen Pferden verbreiten können. Dennoch sollte das Verlangen eines Gesundheitszeugnisses als Teilnahmevoraussetzung für Turniere als Ausnahmeregelung betrachtet und nicht grundsätzlich verlangt werden.

Eine weitere sinnvolle Maßnahme, die getroffen werden kann, wenn eine ansteckende Krankheit in der Umgegend kursiert, ist die Durchführung von Siegerehrungen ohne Pferde. Vorteile einer solchen Regelung sind die Reduzierung des direkten Kontakts von Pferden untereinander sowie des Kontaktes der Menschen zu den Pferden. So kann das Risiko einer direkten und indirekten Krankheitsübertragung verringert werden.