3. Grundlagen
In Deutschland gibt es, was ansteckende Krankheiten und Tierseuchen angeht, verschiedene Regelungen und Gesetze. Bei anzeigepflichtigen Tierseuchen, wie z. B. der Equinen Infektiösen Anämie, ist schon der Verdacht einer Ansteckung anzeigepflichtig. Der Anzeige beim Veterinäramt folgen direkte Maßnahmen zur Bekämpfung und gegen die weitere Ausbreitung. Seuchen, die als anzeigepflichtig eingestuft werden, erfordern koordinierte und übergeordnete Bekämpfungsmaßnahmen, um eine Ansteckung weiterer Tiere zu verhindern. Auch haben diese Seuchen oftmals eine große wirtschaftliche Bedeutung oder gefährden die Gesundheit des Menschen. Zur Anzeige eines Seuchenverdachts oder Ausbruchs verpflichtet sind nicht nur Tierärzte, sondern auch andere Personen, die durch ihre berufliche Ausbildung Kenntnisse über Tierkrankheiten haben. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise Pferdewirte und Landwirte zu nennen. Diese Pflicht gilt gleichermaßen aber auch für Pferdebesitzer und deren Vertreter.
Meldepflichtige Tierkrankheiten, z. B. die Equine Virus Arteritis, sind die Erkrankungen, deren Ausbruch den Behörden gemeldet werden muss, um einen Überblick über das Auftreten und die Häufigkeit zu haben. Verpflichtet zur Meldung sind Tierärzte und Leiter von Untersuchungsinstituten, in denen Blutproben oder Nasentupfer untersucht werden. Im Gegensatz zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen werden im Falle des Ausbruchs einer meldepflichtigen Erkrankung keine Bekämpfungsmaßnahmen von staatlicher Seite angeordnet.
Auch gibt es ansteckende Tierkrankheiten, die keiner gesetzlichen Regelung unterliegen, in diesen Bereich fallen auch Druse- und Herpesvirusinfektionen. Da diese Krankheiten hochgradig ansteckend sind und mit erheblichen Folgen für betroffene Pferde einhergehen, ist es nicht nur wichtig, erkrankte Pferde zu behandeln, sondern auch die weitere Verbreitung der Erreger durch Hygiene- und Isolationsmaßnahmen zu verhindern.
Drei Einflussfaktoren bestimmen maßgeblich, ob es zum Auftreten einer Infektionskrankheit kommt:
- Ein Pferd ist für eine ansteckende Krankheit empfänglich. Ein Bespiel sind hierfür jüngere oder alte Pferde. Ihr Immunsystem ist oftmals nicht so stabil wie das eines Pferdes mittleren Alters.
- Der Erreger, der eine Infektion hervorruft, ist vorhanden. Dabei kann es sich, je nach Krankheit, um Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten handeln.
- Die Umwelt des Pferdes spielt eine ganz entscheidende Rolle bei der Frage, ob das empfängliche Pferd und der Erreger in Kontakt gelangen können.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie und auf welchen Wegen Krankheitserreger und empfängliche Pferde aufeinander treffen, sprich, wie eine Krankheitsübertragung stattfinden kann. Dabei wird zwischen direkten und indirekten Übertragungswegen unterschieden.
Eine direkte Krankheitsübertragung findet statt, wenn sich Pferde berühren und dabei ansteckende Keime, beispielsweise über das Nasensekret, weitergegeben werden.
Eine indirekte Krankheitsübertragung erfolgt durch:
- Aerosole aus Tropfen, die beim Husten und Schnauben entstehen,
- Blut, Kot, Urin oder sonstige Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen, die sich beispielsweise in der Einstreu befinden,
- kontaminierte Gegenstände wie Halfter, Putzzeug, Eimer,
- Futter und Wasser, • Insekten, andere Tiere, wie Hunde, Katzen, Schadnager, Vögel,
- Personen,
- medizinische Ausrüstung wie Spritzen, Handschuhe, Kittel und
- Fahrzeuge
- 1. Einleitung
- 2. Definitionen und Begriffsbestimmungen
- 3. Grundlagen
- 4. Anwendungsbereiche des Hygieneleitfadens
- 5. Der Betrieb
- 6. Die Pferde
- 7. Beteiligte Personen
- 8. Veranstaltungen (Turniere, Schauen, Lehrgänge)
- 9. Transporte
- 10. Auslandsaufenthalte und Reisen mit dem Pferd
- 11. Ein Pferd krank – wie geht es weiter und was ist zu tun?
- 12. Hygienemaßnahmen: Was, wann und wie?
- 13. Ab wann gilt der betroffene Stall wieder als „frei“?
- 14. Impfungen des Pferdes und Impfmanagement
- 15. Empfehlungen zum Entwurmungsmanagement