13. Ab wann gilt der betroffene Stall wieder als „frei“?
Die Entscheidung, ab wann in einem von einer ansteckenden Krankheit betroffenen Stall Quarantäne- und Hygienemaßnahmen wieder aufgehoben werden können und er somit als wieder „freigegeben“ gilt, sollte vom federführenden Tierarzt getroffen werden. Nähere Informationen zu den Aufgaben des federführenden Tierarztes finden sich im Kapitel 12.
Bis zur „Freigabe“ des Betriebes, nach der die Aufhebung der Hygiene- und Quarantänemaßnahmen erfolgen kann, ist sehr wichtig, dass alle betroffenen Personen im Reitstall sich ihrer Verantwortung bewusst sind und die auferlegten Quarantäne- und Hygienemaßnahmen zum Wohle aller Pferde einhalten und befolgen.
Mehrere Faktoren helfen dem Tierarzt bei seiner Entscheidung:
- Jeder Krankheitserreger, der eine ansteckende Krankheit hervorruft, ist anders. Unterschiede bestehen zum Beispiel in der Dauer, wie lange ein erkranktes Pferd den Erreger ausscheidet oder über welchen Zeitraum der Keim in der Umwelt überleben kann.
- Zeitspannen bis zu einer „Freigabe“ des Stalls starten immer zu dem Zeitpunkt, ab dem das zuletzt von der ansteckenden Krankheit betroffene Pferd wieder genesen ist. Als genesen gilt ein Pferd, wenn der Tierarzt bei der Untersuchung dieses Pferdes keine Krankheitsanzeichen mehr feststellen kann. Je nach Krankheitserreger handelt es sich dabei um Zeitspannen von mehreren Wochen bis hin zu Monaten.
- In Abhängigkeit vom jeweiligen Krankheitserreger sollten die erkrankten Pferde, in einigen Fällen aber auch alle Pferde des Stalls, egal, ob gesund oder krank, einmalig oder mehrfach auf das Vorhandensein des Krankheitserregers hin untersucht werden. Dafür nimmt der Tierarzt in der Regel einen Nasentupfer oder eine Blutprobe. Erst wenn bei allen untersuchten Pferden der Krankheitserreger nicht mehr nachgewiesen werden kann, ist eine „Freigabe“ des Stalls wieder möglich.
- Vor der Freigabe gilt es, Stallungen und Einrichtungen zu reinigen und zu desinfizieren, damit eventuell noch den Oberflächen anhaftende Keime unschädlich gemacht werden. Nähere Infos dazu gibt es in Kapitel 5.5.
- 1. Einleitung
- 2. Definitionen und Begriffsbestimmungen
- 3. Grundlagen
- 4. Anwendungsbereiche des Hygieneleitfadens
- 5. Der Betrieb
- 6. Die Pferde
- 7. Beteiligte Personen
- 8. Veranstaltungen (Turniere, Schauen, Lehrgänge)
- 9. Transporte
- 10. Auslandsaufenthalte und Reisen mit dem Pferd
- 11. Ein Pferd krank – wie geht es weiter und was ist zu tun?
- 12. Hygienemaßnahmen: Was, wann und wie?
- 13. Ab wann gilt der betroffene Stall wieder als „frei“?
- 14. Impfungen des Pferdes und Impfmanagement
- 15. Empfehlungen zum Entwurmungsmanagement