12. Hygienemaßnahmen

Grundsätzlich ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass sich infektiöse Krankheiten nicht nur durch unterschiedliche Anzeichen, sondern auch in ihrer Eigenschaft, wie schnell sie auf andere Pferde übergehen, unterscheiden.

In Abhängigkeit davon gilt es, bestimmte Hygienemaßnahmen zu treffen. Nicht jeder kleine Infekt eines Pferdes muss zur Folge haben, dass dem ganzen Pferdestall strenge Hygienemaßnahmen auferlegt werden.

Auch gilt es, bestimmte Hygienemaßnahmen zu treffen, wenn beispielsweise ein neu einzustallendes Pferd eingetroffen ist oder wenn Pferde auf der Reitanlage zu Besuch sind. Wurde im Gegensatz dazu eine hochansteckende Krankheit, wie zum Beispiel Druse, festgestellt, ist es sehr wichtig, ein sehr hohes Niveau an Hygienemaßnahmen, festzulegen. Beratend steht hierbei der Tierarzt zur Seite.

Der Umfang, in dem Hygienemaßnahmen getroffen werden sollten, lässt sich in zwei Stufen aufteilen. Je nach Situation ist eine der Stufen anzuwenden:

Stufe 1: „Getrennte Aufstallung mit Hygienemaßnahmen“

  • Ein neues Pferd ist angekommen.
  • Pferde sind vorrübergehend, beispielsweise für einen Lehrgang, im Stall untergebracht.
  • Der Tierarzt hat eine leichte Infektion eines Pferdes festgestellt, die Ansteckungsgefahr wird aber eher gering eingeschätzt.

Stufe 2: „Auftrennung des Betriebes in drei Gruppen und ein hohes Niveau an Hygienemaßnahmen“

  • Es besteht der Verdacht, dass ein Pferd von einer Krankheit betroffen ist, von der eine hohe Ansteckungsgefahr ausgeht.
  • Bei einem oder mehreren Pferden, wurde eine hoch ansteckende Krankheit durch den Tierarzt festgestellt.

Je nach Stufe ist es wichtig, bestimme Hygienemaßnahmen anzuwenden. Die nachfolgenden Abschnitte geben genaue Infos dazu:

Stufe 1:

  • Neuankömmlinge oder Besuchspferde sind von den anderen Pferden getrennt unterzubringen. Das gleiche gilt auch für Pferde, die an einer leichten Infektion geringerer Ansteckungsgefahr erkrankt sind. Idealerweise sind diese Pferde im sogenannten Kranken- oder Quarantänestall untergebracht. Steht ein solcher Stalltrakt nicht zur Verfügung, sollten die Pferde in einem separierten Bereich des Stalls beherbergt sein. Dies kann ein Bereich am Ende der Stallgasse sein, wo eine frei gelassene Box direkten Kontakt zwischen den Besuchspferden und den übrigen Pferden des Stalls verhindert.
  • Die Verwendung von getrennten Stallutensilien und Equipment ist eine Pflicht. Beispielsweise sollte ein Neuankömmling sein Futter nicht aus dem Eimer erhalten, aus dem später, ohne vorherige Reinigung und Desinfektion, auch ein anderes Pferd frisst.
  • Es gilt, zunächst alle Pferde zu füttern und zu misten, die nicht im Quarantäne- und Krankenstall bzw. separierten Bereich untergebracht sind. Erst im Anschluss werden die Neuankömmlinge oder Besuchspferde versorgt.
  • Eine gute Schuh- und Handhygiene wird beachtet. Das heißt, dass vor und nach dem Betreten des Stallbereichs die Hände gewaschen werden und die Schuhe frei von anhaftendem Mist sind (weitere Infos zu diesen Punkten gibt es in Kapitel 7).
  • Um einen direkten Kontakt zwischen den getrennt untergebrachten und den übrigen Pferden des Stalls zu vermeiden, sollten sie auch nicht gemeinsam auf eine Weide oder ein Paddock gestellt werden. Werden die Besuchspferde beispielsweise gleichzeitig mit den übrigen Pferden des Stalles in der Reithalle oder auf dem Außenplatz bewegt, ist es wichtig, Pferdeäppel möglichst bald einzusammeln und ein Schnuppern der Pferde aneinander zu vermeiden. Durch diese Maßnahmen kann der direkten und indirekten Krankheitsübertragung vorgebeugt werden.

Stufe 2:

Für den Fall, dass im Betrieb ein oder mehrere Pferde von einer hoch ansteckenden Krankheit betroffen sind, gilt es, alle Pferde des Betriebes gemäß der folgenden Kriterien nach einem Ampelschema (siehe Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) in drei Gruppen getrennt aufzustallen und zu versorgen:

  • Bei jedem Pferd muss festgestellt werden, ob es Auffälligkeiten oder Anzeichen der ansteckenden Krankheit zeigt.
  • Zusätzlich bedarf es der Überlegung, ob das jeweilige Pferd Kontakt zu einem der erkrankten Pferde hatte, beispielsweise durch gemeinsamen Weidegang.

Die Art der getrennten Aufstallung richtet sich individuell nach den Gegebenheiten vor Ort im Betrieb. Bei der grünen und orangefarbenen Gruppe, bei denen es sich um Pferde handelt, die keine Krankheitsanzeichen zeigen, kann es ausreichend sein, beispielsweise getrennte Weiden zu wählen, bei denen ein Kontakt zwischen den zwei Gruppen nicht möglich ist. Im Stall kann bei der Haltung in Einzelboxen zwischen den zwei Gruppen jeweils eine Box frei gehalten werden, um direkten Kontakt zwischen den Pferden zu verhindern.

Bei der Versorgung der Pferde wird sich am Prinzip des Ampelschemas, von der grünen über orangefarben, bis hin zur roten Gruppe, orientiert. Es gilt, zunächst die Pferde der grünen Gruppe, die also keine Krankheitsanzeichen zeigen und die keinen Kontakt zu erkrankten Pferden hatten, zu füttern und zu misten. Im Anschluss daran wird die orangefarbene Gruppe versorgt. Diese Pferde zeigen zwar keine Krankheitsanzeichen, hatten aber Kontakt zu erkrankten Pferden. Im Unterschied zu den Pferden der grünen Gruppe ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Krankheit bei Pferden der orangefarbenen Gruppe ausbricht, höher, da sie Kontakt zu erkrankten Pferden hatten. Bei einem Wechsel zwischen diesen Gruppen muss die Schuh- und Handhygiene beachtet werden.

Zusätzlich werden Stallutensilien, wie Besen, Forken, Schubkarren und Eimer, sowie benötigtes Equipment, den Gruppen zugeordnet und beispielsweise durch farbiges Tapeband gekennzeichnet. Dies ist wichtig, um Krankheitserreger, die trotz der augenscheinlich nicht erkrankten Pferde vorhanden sein können, nicht von der einen auf die andere Gruppe zu übertragen. Ist eine Trennung der Utensilien und des Equipments nicht möglich, muss nach jeder Nutzung in einer Gruppe eine Reinigung und Desinfektion erfolgen.

Pferde, bei denen die ansteckende Krankheit festgestellt wurde und die dementsprechend der roten Gruppe angehören, werden im Krankenbzw. Quarantänestall untergebracht. Ist ein solcher Stalltrakt nicht vorhanden, muss ein von den übrigen Pferden deutlich abgetrennter Bereich eingerichtet werden. Verfügt ein Reitstall beispielsweise über mehrere Stallgebäude, kann eines dieser Gebäude als Bereich der roten Gruppe eingerichtet werden.

Für Pferde, die der roten Gruppe angehören, gilt durchgehend das Prinzip der Isolation, das auch beim Füttern und Misten unbedingt beachtet werden muss. Die Versorgung der erkrankten Pferde erfolgt deshalb im Idealfall durch getrennte Personen, um einen Übertrag der ansteckenden Keime in den nichtisolierten Bereich des Pferdestalles zu vermeiden. Ist das nicht möglich, gilt es, ein hohes Maß an Hygieneregeln zu beachten.

Wichtig ist bei der Trennung der Pferde nach dem Ampelsystem, dass der Gesundheitsstatus aller Pferde täglich überprüft und insbesondere auf Anzeichen und Symptome der ansteckenden Krankheit geachtet wird. Dazu ist, neben der Kontrolle, ob das Pferd beispielsweise wie üblich gefressen und getrunken hat, vor allem das Messen der Körperinnentemperatur wichtig (weitere Infos zu möglichen Krankheitsanzeichen im Kapitel 6). Viele Infektionen lassen sich frühzeitig durch einen Anstieg der Körpertemperatur erkennen. Zeigt ein Pferd aus der grünen oder orangefarbenen Gruppe mögliche Krankheitsanzeichen, wie z. B. Fieber, wechselt es in die rote Gruppe. Dies geht mit der Aufstallung im Kranken- bzw. Quarantänestall und entsprechenden Isolationsmaßnahmen einher.

Die Isolation aller Pferde muss so lange aufrechterhalten werden, bis der behandelnde Tierarzt Entwarnung geben kann.

Ein sinnvoller Schritt ist die Festlegung eines federführenden Tierarztes, der die Behandlung betroffener Pferde übernimmt und die Koordination der notwenigen Quarantäne- und Hygienemaßnahmen unterstützt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Behandlung der Pferde nach einem einheitlichen Schema abläuft und nicht verschiedene Strategien der Hygiene- und Quarantänemaßnahmen verfolgt werden. In der Regel erfolgt die Festlegung des federführenden Tierarztes durch den Stallbetreiber, der den Tierarzt seines Vertrauens auswählt. Im Zuge dieser Maßnahme ist es sehr wichtig, dass alle Einstaller die Arbeit des federführenden Tierarztes akzeptieren und entsprechend mit ihm zusammen arbeiten.

In diesem Zusammenhang muss an die Vernunft und an das Verantwortungsbewusstsein aller Einstaller appelliert werden. Behandeln mehrere Tierärzte die betroffenen Pferde, besteht die Gefahr, das Hygiene- und Quarantänemaßnahmen nicht optimal organisiert ablaufen und sich die Zeit, bis der Betrieb wieder frei von der ansteckenden Krankheit ist, unnötig verlängert. Betriebsleiter oder -besitzer können der Akzeptanz eines federführenden Tierarztes verpflichtenden Charakter verleihen, indem eine solche Regelung für den Fall des Ausbruchs einer ansteckenden Krankheit in den Einstellervertrag aufgenommen wird.

Die Isolation erkrankter Pferde, die nach dem Ampelschema der roten Gruppe angehören, hat das Ziel, die Übertragung der Krankheit auf andere Pferde zu verhindern. Neben der separierten Aufstallung, die im Idealfall im Kranken- oder Quarantänestall erfolgt, sollten folgende Maßnahmen getroffen werden, um eine Isolation der Pferde zu erreichen:

  • Hände vor und nach dem Betreten des Stalles waschen und desinfizieren.
  • Es sollten Schuhe mit einer Gummisohle und einer wasserfesten Oberfläche, wie z. B. Gummistiefel, getragen werden. Vor und nach dem Betreten müssen diese gesäubert werden, so dass kein Mist oder ähnliches noch an der Sohle klebt. Eine Desinfektion erfolgt mit Hilfe der Desinfektionsmatte oder -wanne. Alternativ wird die Benutzung von Einmalüberschuhen empfohlen.
  • Schilder weisen deutlich auf die Isolationsmaßnahmen hin: Unbefugten ist der Zutritt untersagt und das Berühren der Pferde ist strengstens verboten.
  • Innerhalb des Kranken- bzw. Quarantänestalles wird Schutzkleidung getragen, um eine Verschleppung von Krankheitserregern in die übrigen Bereiche des Stalles zu verhindern. Empfehlenswert sind hierzu Einmaloveralls, die im Anschluss an die Verwendung weg geworfen werden können. Hierbei gilt es zu beachten, dass der entstehende Müll gesondert entsorgt werden muss, um eine Keimverbreitung zu vermeiden. Alternativ kann auch waschbare Schutzkleidung verwendet werden. Jedoch ist es wichtig, dass beim Waschen der Schutzkleidung ein Desinfektionsmittel hinzugefügt wird. Zudem sollte die Wäsche nur mit Handschuhen angefasst und auch insgesamt so gelagert werden, dass eine Verbreitung des Krankheitserregers nicht erfolgen kann.
  • Das im Quarantäne- bzw. Krankenstall untergebrachte Pferd kann Keime unter anderem über das Ausschnauben von Nasensekret oder hinterlassene Äppel verbreiten. Deshalb ist das Bewegen des Pferdes in der Reithalle oder in der Führanlage für die Zeit der Isolation absolut tabu.
  • Bis der Tierarzt Entwarnung gibt, müssen betroffene Pferde im Kranken- bzw. Quarantänestall bleiben. Es ist wichtig, daran zu denken, dass ein äußerlich zwar gesund erscheinendes Pferd den Krankheitserreger immer noch ausscheiden kann.
  • Die Einstreu erkrankter Pferde wird bestenfalls in verschlossenen Containern gelagert und unter Vorsichtsmaßnahmen entsorgt, um die Verbreitung gesundheitsschädlicher Erreger über Luft und Wasser zu vermeiden.

Neben den Hygienemaßnahmen, die getroffen werden, um die Pferde gemäß Ampelschema voneinander zu trennen, bedarf es weiterer Maßnahmen, um eine Verbreitung der ansteckenden Krankheit, zum Beispiel auf umliegende Pferdebetriebe, effektiv zu verhindern:

  • Desinfektionsmatten oder -wannen werden an allen Eingängen zu Stallgebäuden ausgelegt.
  • Der Personenverkehr im Reitstall sollte begrenzt werden. Dementsprechend dürfen nicht zwingend notwendige Besuche im Reitstall so lange nicht stattfinden, bis der Tierarzt Entwarnung geben kann, dass alle Pferde des Betriebes wieder frei von der ansteckenden Krankheit sind.
  • Alle Personen sollten ausschließlich über einen Zugang auf die Reitanlage gelangen. Diese Maßnahme ermöglicht nicht nur einen verbesserten Überblick über alle Personen, die die Anlage betreten, sondern erleichtert auch Desinfektionsmaßnahmen, wenn beispielsweise an dieser Stelle eine Desinfektionsmatte oder -wanne ausgelegt wird.
  • Muss die Anlage dennoch besucht werden, zum Beispiel, weil der Besitzer oder die Reitbeteiligung ein Pferd versorgen möchten, gilt es, darauf zu achten, dass der Krankheitserreger auf keinen Fall verschleppt wird. Neben der Nutzung der Desinfektionsmatten oder -wannen ist auch auf eine gute Handhygiene zu achten (Infos dazu im Kapitel 7). Vor dem Verlassen des Hofes werden die Schuhe gesäubert und desinfiziert. Die Kleidung, die im Stall getragen wurde, sollte ebenfalls gewaschen und desinfiziert werden. Auf gar keinen Fall sollte beispielsweise im Anschluss eine andere Reitanlage besucht werden.
  • Es gilt, bei allen Pferden auf mögliche Krankheitssymptome zu achten. Zeigt ein Pferd Anzeichen der ansteckenden Krankheit, wie zum Beispiel einen Anstieg der Körperinnentemperatur oder wurde die Infektion durch Untersuchungen des Tierarztes bestätigt, gehört das Pferd der roten Gruppe an.
  • Auch die Pferde, die keine Symptome der ansteckenden Krankheit zeigen und somit augenscheinlich gesund sind, sollten den Hof auf keinen Fall verlassen. Auch wenn es den Pferden nicht anzusehen ist, besteht die Möglichkeit, dass sie den Infektionserreger bereits in sich tragen und ihn in einem anderen Stall weiter verbreiten. Dementsprechend sind zum Schutze aller Pferde auch Turnierbesuche, Ausritte oder andere Ausfahrten verboten beziehungsweise absolut tabu. Eine einzige Ausnahme kann der Transport eines erkrankten Pferdes in eine Pferdeklinik sein, wo es ebenfalls unter hohen Hygienemaßnahmen untergebracht wird. Ebenso sollten auf den betroffenen Hof auch keine neuen Pferde hinzukommen. Diese Beschränkung des Pferdeverkehrs kann man auch als Quarantäne bezeichnen.
  • Umliegende Pferdeställe sind über das Auftreten der ansteckenden Krankheit zu informieren, damit dort zum einen vermehrt auf Anzeichen der ansteckenden Krankheit geachtet wird. Zum anderen können dann, je nach Entfernung, vorbeugende Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel die Einschränkung des Pferdebesuchs oder die Aufstellung von Desinfektionsmatten oder -wannen, eingeleitet werden.
  • Auch ist eine Veröffentlichung der Information, dass Pferde des Stalls von einer ansteckenden Krankheit betroffen sind, empfehlenswert. Dies kann beispielsweise auf der Vereins- oder Stallhomepage erfolgen. Ziel einer solchen Veröffentlichung ist es, Gerüchten und Paniksituationen, auch in den sozialen Medien, entgegen zu wirken. Auch kann später auf diesem Wege die gute Nachricht, dass der Stall durch den Tierarzt wieder als „frei von der ansteckenden Krankheit“ erklärt worden ist, öffentlich gemacht werden.
  • Sind auf der Anlage, die direkt von der ansteckenden Krankheit betroffen ist, Veranstaltungen, wie zum Beispiel ein Reitturnier geplant, wird dringend empfohlen, diese zum Schutz und Wohlergehen aller Pferde abzusagen. Kämen fremde Pferde durch die Veranstaltung auf den Hof, könnten sie nicht nur den ansteckenden Keim aufnehmen und erkranken, sondern zudem auch den Keim im Heimatstall verbreiten und somit auch die Ansteckung weiterer Pferde hervorrufen.
  • Finden in der näheren Umgebung des Pferdebetriebs, in dem die ansteckende Krankheit ausgebrochen ist, ebenfalls Pferdeportveranstaltungen, Schauen oder ähnliches statt, muss in Erwägung gezogen werden, auch diese Veranstaltungen abzusagen. Eine objektive Betrachtung der Situation sowie die Abwägung des Risikos sind hier angeraten. Sind auf dem von der ansteckenden Krankheit betroffenen Betrieb Hygienemaßnahmen eingeleitet worden und die Quarantäne des Stalles wird verlässlich eingehalten, kann das Risiko der weiteren Krankheitsverbreitung als eher gering eingeschätzt werden.
  • Auch weitere Faktoren sollten in die Entscheidung, ob ein Turnier stattfinden kann, einfließen. Dazu gehört beispielsweise auch die Lage der Anfahrtswege des Turniergeländes zu dem von der ansteckenden Krankheit betroffenen Stall.
  • Individuelle Beratung, wie in einem solchen Fall am besten vorzugehen ist, erhalten Veranstalter vom Tierarzt, der FN, den zuständigen Pferdesportverbänden bzw. Landeskommissionen sowie den Veterinärämtern. Weitere Infos zu diesem Thema gibt es auch im Kapitel 8.