11. Pferd krank
Wie vorzugehen ist, wenn ein Pferd im Stall Anzeichen einer ansteckenden Krankheit, wie Fieber, Nasenausfluss oder Durchfall zeigt, wird nachfolgend erklärt:
- Oftmals stellt der Stallbetreiber fest, dass mit dem Pferd etwas nicht stimmt. Üblicherweise benachrichtigt der Stallbetreiber daraufhin den Eigentümer des Pferdes. Dieser wiederum ruft dann den Tierarzt, damit das Pferd untersucht und behandelt werden kann.
- Ist die Reitbeteiligung oder der Pferdeeigentümer vor Ort im Stall und bemerkt, dass es dem Pferd nicht gut geht, benachrichtigt dieser natürlich auf direktem Wege den Tierarzt.
- Der Tierarzt untersucht das Pferd, das Symptome einer ansteckenden Krankheit zeigt und behandelt es eventuell.
- Durch die Untersuchung des betroffenen Pferdes erkennt der Tierarzt, ob es sich um eine ansteckende Krankheit handeln könnte. Der Tierarzt stellt eine so genannte Verdachtsdiagnose.
- Oftmals sprechen bestimme Symptome, die das Pferd zeigt, für eine bestimmte Krankheit. Ein Beispiel dafür ist Druse: Fieber und/oder eitriger Nasenausfluss im Zusammenhang mit geschwollenen Lymphknoten, die sich in vielen Fällen mit Eiter füllen und vielleicht sogar eitrig nach außen aufbrechen.
- Um die vom Tierarzt gestellte Verdachtsdiagnose zu bestätigen, müssen weitergehende Laboruntersuchungen durchgeführt werden, mit Hilfe derer die Infektion durch einen bestimmten Krankheitserreger nachgewiesen werden kann. Hierzu nimmt der Tierarzt beispielsweise einen Nasentupfer und/oder eine Blutprobe.
- Zur endgültigen Feststellung einer Infektionskrankheit führen den Tierarzt die vom Pferd gezeigten Symptome und der Erregenachweis mittels weitergehender Laboruntersuchungen aus den gewonnenen Proben (Nasentupfer oder Blutprobe).
- Üblicherweise nimmt der Tierarzt im Rahmen der ersten Untersuchung des Pferdes keine Proben für weitergehende Untersuchungen, vorausgesetzt, das Pferd zeigt nur milde Krankheitsanzeichen, wie z. B. einen leichten Husten oder nur wenig Nasenausfluss.
- Tritt nach der Behandlung des erkrankten Pferdes durch den Tierarzt keine Besserung ein oder erkranken weitere Pferde des Stalls, sollte der Tierarzt erneut benachrichtigt werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist es notwendig, dass der Tierarzt einen Nasentupfer und/oder eine Blutprobe der erkrankten Pferde für weitergehende Untersuchungen nimmt, so dass die Erkrankungsursache der Pferde festgestellt werden kann.
- Auch stehen ab diesem Zeitpunkt, wenn sich der Zustand des erkrankten Pferdes nach der Behandlung durch den Tierarzt nicht bessert oder weitere Pferde des Betriebes erkranken, die jeweils betroffenen Pferdebesitzer in der Pflicht, den Stallbetreiber über den Zustand der Pferde zu informieren, damit dieser über die Situation im Stall Bescheid weiß.
- In Abhängigkeit der vom Tierarzt gestellten Diagnose gilt es, Hygienemaßnahmen einzuleiten und das betroffene Pferd zu isolieren. Nähere Informationen hierzu finden sich in Kapitel 12.
- 1. Einleitung
- 2. Definitionen und Begriffsbestimmungen
- 3. Grundlagen
- 4. Anwendungsbereiche des Hygieneleitfadens
- 5. Der Betrieb
- 6. Die Pferde
- 7. Beteiligte Personen
- 8. Veranstaltungen (Turniere, Schauen, Lehrgänge)
- 9. Transporte
- 10. Auslandsaufenthalte und Reisen mit dem Pferd
- 11. Ein Pferd krank – wie geht es weiter und was ist zu tun?
- 12. Hygienemaßnahmen: Was, wann und wie?
- 13. Ab wann gilt der betroffene Stall wieder als „frei“?
- 14. Impfungen des Pferdes und Impfmanagement
- 15. Empfehlungen zum Entwurmungsmanagement